Bedarfsplan für Rettungsdienst wird erneuert: Mehr Wachen, mehr Personal, mehr Fahrzeuge

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Der Rat der Stadt Dortmund hat die Weichen für die Aktualisierung des Rettungsdienst-Bedarfsplans gestellt. Zu den Zielen gehört unter anderem die Anpassung der Vorhaltung von Kranken- und Rettungswagen sowie die Aufstockung des Personals.

Das Rettungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen definiert die Vorgaben der Notfallrettung und Krankentransporte. Sowohl die Rettung als auch die Transporte müssen dauerhaft sichergestellt und bedarfs- und fachgerecht durchgeführt werden. Die Aufstellung und Fortschreibung der Pläne für den Rettungsdienstbedarf liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden. Die letzte Änderung wurde in Dortmund im Februar 2009 durchgeführt. Nun soll der Rettungsdienstbedarfsplan fortgeschrieben werden.

Der Ratsbeschluss zur aktuellen Fortschreibung garantiert für die Stadt Dortmund weiterhin eine qualifizierte und zeitnahe Notfallversorgung und Krankentransporte.

Steigende Einsatzzahlen und gesellschaftliche Veränderungen

Die Fortschreibung unterlag dabei einer umfangreichen gutachterlichen Betrachtung. Diese Betrachtung wurde durch eine Vielzahl neuer Faktoren notwendig. So sind die Einsatzzahlen bundesweit um rund fünf Prozent pro Jahr angestiegen. Außerdem wurde das Rettungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen umfangreich novelliert.

Es hat umfassende gesellschaftliche sowie strukturelle Veränderungen gegeben. Dazu gehören der demografische Wandel, die Spezialisierung der Krankenhäuser mit Fachabteilungen – und damit verbunden vermehrt Transporte zwischen den Krankenhäusern – oder die Steigerung der Anzahl an Desinfektionen nach Transport von infektiösen Patienten.

Ein anderer Faktor ist die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik, welche beispielsweise durch die Einhaltung und Erweiterung von Hygiene-Standards, erhöhte Anforderungen an die Rettungsdienst-Ausbildung sowie an die Medizingerätetechnik deutlich wird.

Das Gutachten hat zum Ergebnis, dass eine umfassende Neustrukturierung, ein Ausbau des Rettungsdienstes und eine Personalanpassungen in mehreren Bereichen – beispielsweise im Einsatzdienst, der Einsatzleitstelle, im Abrechnungsbüro der Krankentransporte, der Berufsfachschule Rettungsdienst oder der Medizingerätetechnik – notwendig sind.

Schutzziele und Anpassungen

Für die Stadt Dortmund werden mit dem Ratsbeschluss folgende grundlegende Schutzziele und Anpassungen für den Rettungsdienst definiert:

1. Für die Notfallrettung wird definiert, dass in mindestens 90 Prozent aller Fälle der Einsatzort innerhalb der Hilfsfrist von acht Minuten erreicht wird.

2. Die Inbetriebnahme von drei zusätzlichen Rettungswachen. Zwei Standorte wurden bereits im Zuge der Sofort- und Notfallmaßnahmen realisiert: Die Rettungswachen an der Feuerwache 8 in Eichlinghofen und in der Nähe des Flughafens Dortmund für die östlichen Stadtteile Sölde, Sölderholz und Lichtendorf, sowie der Neu- beziehungsweise Umbau von den Rettungswachen in Scharnhorst, Huckarde, an der Ruhrallee, Hombruch und Brackel. Hinzu kommt noch die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik an 14 weiteren Rettungsdienststandorten.

3. Die Anpassung der Vorhaltung von Krankenwagen im qualifizierten Krankentransport von 880 Vorhaltestunden pro Woche (12 Fahrzeuge) auf 1.008 Vorhaltestunden pro Woche (14 Fahrzeuge).

4. Die Anpassung der Vorhaltung von Rettungswagen für die Notfallrettung von 3.024 Vorhaltestunden pro Woche (17 RTW Rettungsdienst + 1 RTW private Notfallrettung) auf 4.432 Vorhaltestunden pro Woche (32 RTW Rettungsdienst + 1 RTW private Notfallrettung).

5. Die Anpassung der Vorhaltung von Notarzteinsatzfahrzeugen von 840 Vorhaltestunden pro Woche (5 Fahrzeuge) auf 952 Vorhaltestunden pro Woche (7 Fahrzeuge).

6. Die Anpassung der Rettungsdienstanteile vorhandener Stellen an die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung und Einrichtung zusätzlicher Planstellen zur Erfüllung neuer Aufgaben (z.B. Qualitätsmanagement und Dokumentation sowie Notfallsanitäteraus- und –fortbildung). Ebenfalls sind zusätzliche Planstellen zur Kompensation von Aufwandssteigerungen (z.B. gestiegene Fallzahlen, Erhöhung der technischen Vorhaltung und Ausweitung des Immobilienbestandes) notwendig.

Nach der Beschlussfassung durch den Rat müssen die zu erhebenden Gebühren neu mit den Krankenkassen verhandelt werden.

Feuerwehr Dortmund